Konditionen

Kosten

Meine Dienstleistungen führe ich auf ärztliche Verordnung durch.
Daher kann meine Arbeit über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt via Ärztekasse direkt über Ihre Krankenkasse.

Aufgrund Ihrer Jahresfranchise und des gesetzlichen Selbstbehalts von 10% wird es für Sie eine Kostenbeteiligung geben.

Gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sind die Tarife an die kantonalen Bestimmungen gerichtet. Dadurch können sich diese je nach Kanton unterscheiden. Im Kanton Solothurn liegen die Eigenkosten auf die erste Stunde pro Tag bei Fr. 15.36.

Im Verhinderungsfall bitte ich Sie, mir spätestens 24 Stunden vor dem Termin Bescheid zu geben. Dies gewährt mir eine optimierte Planung und wir können zusammen einen neuen Termin vereinbaren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.